Working Holiday Visum für Neuseeland

Das Working Holiday Visum ist Voraussetzung für Deinen Work and Travel Aufenthalt in Neuseeland. Hier findest Du alle wichtigen Informationen zum Visum.

Gebühren und Ablauf

Welche Kosten auf Dich zukommen und wie Du das Visum beantragen musst, erfährst Du hier.

Visa-Verlängerung

Unter bestimmten Voraussetzungen kannst Du das Visum auch noch einmal verlängern.

Touristenvisum

Neben dem Working Holiday gibt es auch ein Touristenvisum. Es gilt aber nur 90 Tage lang.

Welche Kriterien gibt es bei der Visumsbeantragung?

Da Du einen längeren Aufenthalt in Neuseeland in Form eines Work and Travel planst, benötigst Du das Working Holiday Visum. Dieses musst Du vor Deiner Einreise nach Neuseeland bei der neuseeländischen Einwanderungsbehörde „Immigration New Zealand“ beantragen.

Bei Beantragung des Visums musst Du zwischen 18 und 30 Jahren alt sein und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Innerhalb eines Jahres kannst Du dann die Reise antreten, auch wenn Du zum Zeitpunkt der Reise bereits älter als 30 Jahre bist. Danach verfällt das Visum und Du hast nie wieder die Chance, es erneut zu beantragen.

Bei der Beantragung verlangt Neuseeland ein paar Sicherheiten: Du musst genug Geld auf dem Konto haben (mindestens 4200 NZ$, ca. 2600 Euro). Außerdem brauchst Du ein Rückreise- oder Weiterreiseticket (es reicht auch ein Nachweis über entsprechende finanzielle Mittel aus – Reisescheck, Kontoauszug, Kreditbrief). Dein Reisepass muss zudem bis drei Monate nach Ende des Work & Travel gültig sein.

Die Bearbeitung eines Antrages wird immer eine Weile dauern. Du solltest daher eine gewisse Vorlaufzeit vor der Abreise einplanen. Mit 3 bis 6 Wochen Bearbeitungszeit muss man rechnen – und auch eine Absage sollte man einkalkulieren. Deshalb ist die Beantragung des Visums der erste konkrete Schritt zu Deiner Reise. Mehr zum Working Holiday Visum und wie Du dieses beantragen kannst, erfährst Du auf dieser Seite.

Probleme bei der Beantragung?

Du brauchst Hilfe bei der Beantragung?

Kriterien des Working Holiday Visums

Identität - Du musst Deine Identität beweisen

Bei der Beantragung des Visums musst Du mit Hilfe Deines Reisepasses Deine Identität beweisen. Der Pass muss noch mindestens 15 Monate nach Reisebeginn gültig sein. Gib bei den Angaben acht, dass Du sie genau überträgst, und nicht zum Beispiel Deinen zweiten Namen einfach weglässt.

Gesundheit - Du musst Dich in guter Gesundheit befinden

Um nach Neuseeland einreisen zu dürfen, musst Du nachweisen, dass Du gesund bist. Es kann sein, dass Du per medizinischem Gutachten nachweisen musst, dass Du keine Krankheiten hast. Das passiert zum Beispiel, wenn Du kurz vorher in einem Land mit hohem Tuberkulose-Risiko warst.

Charakter - Du darfst nicht vorbestraft sein

Es kann sein, dass Du aufgefordert wirst, ein polizeiliches Führungszeugnis einzureichen. Neuseeland will so sicher gehen, dass keine Verbrecher einreisen. Sollte also ein Verfahren gegen Dich laufen oder Du Dir etwas schwerwiegendes zu Schulden hast kommen lassen, kannst Du nicht nach Neuseeland einreisen.

Gute Absicht - Du darfst nur mit guten Absichten einreisen

Die gute Absicht, im Visa „Bona Fide“ genannt, bedeutet, dass Du Dir im Lande nichts zu Schulden kommen lässt bzw. es zumindest nicht planst. Du musst daher Deine Gründe für die Einreise angeben und glaubhaft versichern, dass Du Dich an die einheimischen Regeln und Gesetze halten wirst.

Alter

Du musst zwischen 18 und 30 Jahre alt sein, um das Visum zu beantragen. Danach hast Du ein Jahr lang Zeit, die Reise anzutreten, auch wenn Du dann schon 31 bist.

Staatsbürgerschaft

Für den deutschen Visumsantrag musst Du natürlich ein deutscher Staatsbürger sein. Wenn Du aus Österreich oder der Schweiz kommst, benötigst Du den Antrag Deines Landes.

Ein- und Ausreise

Du musst nachweisen, dass Du ein Rückflugticket hast oder genug Geld auf Deinem Konto, um Dir eines kaufen zu können. Den Nachweis musst Du direkt bei der Einreise erbringen.

Während Deiner Zeit in Neuseeland darfst Du, mit dem Working Holiday Visum, so oft wie Du möchtest Ein- und Ausreisen.

Du musst das Land verlassen haben, bevor Dein Work and Holiday Visum abläuft.

Ersparnisse
Du musst nachweisen, dass Deine Ersparnisse ausreichen, um in Neuseeland leben zu können. Dafür musst Du mindestens 4,200 NZ$ besitzen. Nachweisen kannst Du das am einfachsten durch Deinen Kontoauszug.
Beantragung und Bestätigung

Das Working Holiday Visum für Neuseeland kannst Du bis zu Deinem vollendetem 31sten Lebensjahr beantragen.

Von dem Tag an wo Dein Working Holiday Visum bestätigt wurde, hast Du 12 Monate Zeit in Neuseeland einzureisen.

Schaffst Du es aus irgendwelchen Gründen nicht in den 12 Monaten in Neuseeland einzureisen, kannst Du Dich an die Immigration New Zealand wenden und probieren Deine Einreise zu verschieben.

Erneute Beantragung

Das Working Holiday Visum für Neuseeland kannst Du nur ein einziges Mal beantragen. Schaffst Du es aus irgendwelchen Gründen nicht, in den 12 vorgegebenen Monaten in Neuseeland einzureisen, kannst Du Dich aber an die Immigration New Zealand wenden und probieren, Deine Einreise au einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.

Krankenversicherung

Du musst nachweisen, dass Du ausreichend kranken-versichert bist. Besorge Dir also rechtzeitig eine Auslandskrankenversicherung. Es kann gut sein, dass Du den Vertrag (bzw. eine Kopie) bei der Einreise in Neuseeland vorzeigen musst.

NZaTA

Ist nicht erforderlich.

Das NZeTA brauchst Du nur, wenn Du als Tourist nach NZ einreisen möchtest.

Kosten

Das Visum kostet als Deutscher 455 NZ$. (Stand 04/2024)

Frequently Asked Questions

Kann ich mit dem Work and Holiday Visum ein- und ausreisen?

Während des ganzen Jahres hast Du die Möglichkeit, mehrfach ein- und auszureisen.

Wo kann man das Visum beantragen?

Du kannst das Working Holiday Visum nur noch online bei der neuseeländischen Einwanderungsbehörde oder direkt bei uns beantragen.

Kann man das Visum verlängern?

Ja. Voraussetzung ist allerdings, dass man mindestens 3 Monate lang auf einer Farm gearbeitet hat.

Kann man das Visum mehrmals beantragen?

Nein, nur einmal im Leben.

Wie lange gilt das Touristenvisum?

Nach der Einreise hat man 90 Tage Zeit, um das Land zu erkunden. Arbeiten ist in dieser Zeit nicht erlaubt.

Wie lange ist die Bearbeitungsdauer?

Rechne mit 3 bis 6 Wochen Bearbeitungszeit und Du bist auf der sicheren Seite.

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Happy Backpacker

Dank Euch hatte ich den besten Start, den man in Neuseeland haben kann. Ich möchte mich dafür noch einmal bedanken. Andre hat mich in Deutschland sowie in Neuseeland immer unterstützt und wurde nie müde, meine Fragen zu beantworten. Vor allem hat er meine Freude über das wunderschöne Neuseeland geteilt.

- Moritz M.