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Arbeitsrecht für Backpacker

Hier erfährst Du mehr über die Rechtslage, wenn Du in Neuseeland arbeiten möchtest.

Allgemeines zum Arbeiten in Neuseeland

Die Arbeitslosenquote ist in Neuseeland nicht hoch, so dass es meist sehr schnell möglich ist, an einen gut bezahlten (Aushilfs-)Job zu gelangen.

Gerade in der Saison, während der Erntezeit, finden Backpacker gute Jobs mit einem durchschnittlichen Lohn von 22 bis 26 NZ$ pro Stunde. Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit 1. April 2024 bei 23,15 NZ$. Wer weniger verdient, kann Beschwerde beim Department of Labour einreichen.

Weit verbreitet bei Backpackern ist das sogenannte fruitpicking, bei dem Früchte und Gemüse gepflückt, gesammelt und verpackt werden. Eine oftmals körperlich anstrengende Arbeit, bei der Du entweder nach Stückzahl bezahlt wirst oder das Gehalt stündlich berechnet wird. Beispielsweise erhältst Du pro 500kg Früchte 23-28 NZ$.

Auf einigen Farmen ist es auch üblich, gegen freie Kost und Logis verschiedene Arbeiten zu verrichten. Das wäre dann das sogenannte WWOOFing.

Wichtiges zum Arbeiten in Neuseeland

1. Inhalte des Arbeitsvertrags

Ein Arbeitsvertrag beinhaltet die Höhe des vereinbarten Lohnes, die Kündigungsfrist, den Aufgabenbereich, die Laufzeit des Vertrages sowie Aussagen über die Anzahl der Urlaubstage, der bezahlten öffentlichen Feiertage und Krankentage, ebenso Angaben zum Mutterschaftsurlaub. Bevor man eine Arbeit aufnimmt, benötigt man eine Steuernummer. Auch in Neuseeland wird die Lohnsteuer vom Arbeitgeber abgeführt und ist nach Einkommen gestaffelt. Es wird festgelegt, welcher Steuerklasse der Arbeitnehmer angehört. Meist wird ein Backpacker mit der Steuerklasse M versteuert.

2. Urlaubsanspruch und Kündigungsschutz

Die Gesetze zum Thema Arbeitsrecht regeln auch die Aspekte Urlaubsanspruch und Kündigungsschutz (detailliert in englisch nachzulesen unter http://www.employment.govt.nz). Verbreitet ist eine Anzahl der Urlaubtage um die 20 Tage, also vier Wochen im Jahr, je nach Laufzeit des Vertrags. Den uns bekannten Kündigungsschutz gibt es in dem Sinne nicht, es kann also von einem Tag auf den anderen vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer gekündigt werden. Laut aufgesetztem Vertrag gilt aber häufig eine Kündigungsfrist von zwei bis vier Wochen. Der Arbeitnehmer hat das Recht, jederzeit zu kündigen, vorausgesetzt, er hält sich an die Klausel seines Arbeitsvertrages.

3. Pausenregelungen

Die gesetzlichen Regelungen zum Arbeitsrecht sorgen dafür, dass jedem Arbeitnehmer natürlich auch Pausen zustehen. Folgende Regelung ist bei den meisten Unternehmen üblich: Wenn du 2 bis 4 Stunden arbeitest, stehen dir 10 Minuten bezahlte Pause zu. Arbeitest Du bis zu 6 Stunden, so stehen Dir eine zehnminütige bezahlte Pause und 30 Minuten unbezahlte Mittagspause zu. Bei einem 8-Stunden-Tag werden zweimal 10 Minuten Pause bezahlt und eine dreißigminütige Mittagspause eingeplant.

4. Anforderungen und Lizenzen

Neben guten Englischkenntnissen benötigst Du für einige Aushilfsjob auch Lizenzen. Diese sind zum Beispiel nötig, wenn Du hinter der Bar arbeiten willst oder in einem Casino. Erkundige Dich am besten bei Deinem Arbeitgeber.

5. Gewerkschaften

Als Arbeitnehmer hast Du außerdem die Möglichkeit, einer Gewerkschaft beizutreten. Ähnlich unseren deutschen Tarifverträgen sind Arbeitnehmer, die der Gewerkschaft angehören, durch Kollektivverträge geschützt. Ist man nicht in einer Gewerkschaft, wird ein individueller Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber ausgehandelt.

6. Arbeitsschutz

In den meisten Betrieben wird großer Wert auf Arbeitsschutz gelegt. Sollte es zu einem Arbeitsunfall kommen, greift die staatliche Unfallversicherung ACC, an die jeder Arbeitgeber Unfallversicherungsbeiträge abführen muss. Die Beiträge hängen vom gezahlten Arbeitslohn ab. So werden die Behandlungskosten nach einem Unfall übernommen. Um weitere Zahlungen, z.B. einen Krankenhausaufenthalt, zu vermeiden, solltest Du Dich jedoch zusätzlich mit einer privaten Unfallversicherung absichern. Sie gilt meistens für 12 Monate.

Frequently Asked Questions

Kann ich in meinem Beruf arbeiten?

Das kommt drauf an. Bei Ausbildungsberufen wie Tischler, Maler o.ä. mag das möglich sein. Im Gesundheitsweisen z.B. musst Du Dich jedoch erkundigen, ob Deine Ausbildung bzw. Dein Studium in Neuseeland anerkannt werden.

Erst Arbeiten und dann Reisen?

Viele Backpacker entscheiden sich, erst zu arbeiten, um dann von dem verdienten Geld durchs Land zu reisen. Ganz nach dem Motto “Erst die Arbeit, dann das Vergnügen!”. Natürlich kannst Du es auch umgekehrt handhaben.

Kann man beim WWOOFen auch Geld verdienen?

Nein, beim WWOOFing arbeitest Du nicht für Geld, sondern erhältst im Gegenzug zu Deiner Arbeit kostenlose Unterkunft und Verpflegung.

Was macht man, wenn man nicht bezahlt wird?

Das ist natürlich sehr ärgerlich und sollte hoffentlich die Ausnahme bleiben. Schließ Dich in diesem Fall mit anderen Kollegen zusammen, die eventuell auch kein Geld erhalten haben, und gehe der Sache auf den Grund. Erste Anlaufstelle bei Problemen ist in Neuseeland das Labour Department. Wenn man Dir dort nicht weiterhelfen kann, musst Du zur Not einen Anwalt einschalten.

Wie viel Geld verdient man im Durchschnitt?

Der Mindestlohn in Neuseeland liegt seit April 2024 bei 23,15 NZ$. Wenn Du 5 Tage die Woche je 5 Stunden arbeitest stehen am Ende der Woche 500,00 NZ$ aus. Im Monat kommst Du damit schnell auf über 2000 NZ$, wobei davon aber noch Steuern abgezogen werden. Einen Teil davon bekommst Du am Ende Deines Working Holiday Jahres aber meist zurück erstattet.

Kann mein Urlaub auch ausgezahlt werden?

Wenn Du keinen Urlaub während der Arbeitszeit nehmen konntest oder wolltest und weniger als ein Jahr bei einem festen Arbeitgeber gearbeitet hast, bekommst Du zusätzlich zum Gehalt 8% holiday pay. Holiday pay kann mit jeder Gehaltszahlung anteilig ausgezahlt werden oder am Ende der Beschäftigung auf einmal. Bitte beachte, dass Dir auch vom holiday pay Steuern abgezogen werden, Du also nicht den vollen Betrag ausgezahlt bekommst.

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Happy Backpacker

Dank Euch hatte ich den besten Start, den man in Neuseeland haben kann. Ich möchte mich dafür noch einmal bedanken. Andre hat mich in Deutschland sowie in Neuseeland immer unterstützt und wurde nie müde, meine Fragen zu beantworten. Vor allem hat er meine Freude über das wunderschöne Neuseeland geteilt.

- Moritz M.